Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Bauausführung - ausgenommen Hochbauarbeiten -, Übernahme von Generalübernehmer- und Generalunternehmerleistungen, Projektentwicklung, Planung, Verwertung, Verwaltung und Vermietung von Immobilien jeder Art sowie der Handel mit Baumaterialien und der An- und Verkauf von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten.