Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Durchführung von Werbemaßnahmen jeglicher Art einschließlich Herstellung und Vertrieb von Werbemitteln. Im- und Export mit Yachtausrüstungsgegenständen aller Art, Handel mit Einrichtungs- und Gebrauchsgegenständen sowie Preziosen und Handel mit Pflanzen und Blumen.