Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung von Immobilien, der Holz- und Bautenschutz, Räumung und Abriss von Gebäuden, genehmigungsfreier Warentransport, Nachlassauflösungen, Haus- und Immobilienservice, Haus- und Bürotechnik, Gartenarbeiten, Handel mit Büro- und Baumaterialien. Tätigkeiten im Sinne des § 34 c Gewerbeordnung gehören nicht zum Gegenstand des Unternehmens.