Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erbringung zulassungsfreier handwerklicher- und handwerksähnlicher Gewerbe im Bereich Facility Management und Trockenbau, wie Fliesen- und Parkettleger, Raumausstatter, Gebäudereiniger, Holz- und Bautenschutz, Rohr- und Kanalreiniger, Kabelverleger im Hochbau, Einbau von genormten Baufertigteilen.