Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
1. Gegenstand des Unternehmens ist die Gewinnung und Betreuung von aktiven und fördernden Mitgliedern sowie die Mitgliederverwaltung für den Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.
2. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gegenstand des Unternehmens unmittelbar und mittelbar zu dienen geeignet sind, soweit diese mit den gemeinnützigkeitsrechtlichen Vorgaben im Einklang stehen. Sie kann in den regionalen Einzugsbereichen der Landesverbände des Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. Zweigniederlassungen errichten.