Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Vermietung und Verpachtung von angemieteten oder gepachteten Grundstücken und Teilflächen; der Betrieb einer Sport- und Freizeitstätte; die Organisation und Produktion von Veranstaltungen, die Betreuung von Sportvereinen; der Verkauf von zubereiteten Speisen und offenen Getränken nach Erlangung der erforderlichen behördlichen Erlaubnisse; der Handel mit und Vertrieb von Sport- und Freizeitartikeln.