Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 24.04.2017 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 23.04.2022 um bis zu EUR 157.500,00 zu erhöhen. (Genehmigtes Kapital 2017/I)
Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft kann einzelnen Vorstandsmitgliedern das Recht zur alleinigen Vertretung erteilen.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erbringung von Beratungsdienstleistungen jeglicher Art sowie von Fondsmanagement- und sonstigen Dienstleistungen im Bereich Venture Capital und Private Equity sowie Alternative Investments mit Ausnahme erlaubnispfllchtiger Tätigkeiten, insbesondere solcher, die einer Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) bedürfen.