Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein und darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Recycling von Bauabfällen zu wiederverwendungsfähigen Baumaterialien sowie die Kompostierung und Wiederverwendung von Gartenabfällen, der Baustoffhandel, der Abbau und das Verfüllen von Kiesgruben und Natursteingruben, der Abriss und der Erdbau sowie die hierfür eigenen erforderlichen Transportleistungen für den vorgenannten Unternehmenszweck, die Vermietung- und Verpachtung von Gebäuden und Grundstücksflächen.