Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Einzelprokura mit der Befugnis zur Belastung von Grundstücken
Gegenstand
Die Durchführung von Grundstücks-, Hausverwaltungs- und Baubetreuungsgeschäften aller Art, die Vermittlung von Grundstücken, Finanzierungen und Kapitalbeteiligungen sowie die Beteiligung und Geschäftsführung an Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Geschäftszweck; die Erbringung von Dienstleistungen für die Verwaltung von anderen Gesellschaften, insbesondere Kontierungs- und Abrechnungsleistungen.