Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens durch Förderung der komplementär medizinischen Richtungen der Naturheilkunde, der Homöopathie und der anthroposophischen Medizin mit dem Ziel, einen breiten gesellschaftlichen Zugang zu diesen Therapieformen zu ermöglichen.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch: die Entwicklung und Erprobung neuer Gemeinschaftsformen und Kooperationsformen innerhalb der medizinischen, pflegerischen und therapeutischen Zusammenarbeit durch den Aufbau eines fachübergreifenden Netzwerks der im Gesundheitswesen tätigen Menschen; die Förderung und Entwicklung neuartiger Hilfs- und Versorgungsstrukturen, die der Freiheit und Eigenständigkeit kranker und hilfsbedürftiger Menschen dienen durch fachübergreifende Beratung und Versorgung erkrankter Menschen. Weiterer Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Volks- und Berufsbildung durch Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere die Durchführung von Fachtagungen, Veranstaltungen von Vorträgen, Seminaren und Patientenschulungen.