Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erbringung von FacilityLeistungen für Immobilien (Hausmeistertätigkeiten), der Erwerb, die Veräußerung sowie die Verwaltung von unbebauten und bebauten Grundstücken, die Vergabe von Bau- und Handwerksaufträgen an Subunternehmen, die Planung, Projektierung und das Controlling von Bauvorhaben sowie die Beteiligung an anderen Gesellschaften und alle damit im Zusammenhang stehenden erlaubnisfreien Tätigkeiten. Tätigkeiten gemäß § 34 c GewO und Tätigkeiten, die bestimmten Berufsträgern vorbehalten sind, sind ausgenommen.