Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei anderen Gesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an Gesellschaften, die zum Gegenstand hat den Verkauf von elektronischen Kleingeräten und Zubehör.