Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erbringung von Beratungs- und Beschaffungsdienstleistungen, insbesondere im Hinblick auf Fördermittel, entsprechende Vermittlertätigkeiten, Verwaltung eigenen Vermögens sowie sämtliche damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten, ausgenommen sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten und/oder Handlungen