Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Verlegerische Tätigkeiten aller Art, vor allem die Herstellung, die Vervielfältigung, die Veröffentlichung und der Vertrieb von Büchern, Zeitschriften, CD-Roms, DVDs, Internet-Publikationen und anderen Druckschriften aller Art und solcher Veröffentlichungen, die Druckschriften ähnlich oder gleichzusetzen sind, sowohl für eigene wie für fremde Rechnung.