Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die rechtliche Vertretung anderer Gesellschaften als Geschäftsführer, insbesondere der Vermögensverwaltung Preil GmbH & Co. KG. Der An- und Verkauf von Immobilien jeder Art im In- und Ausland auf eigene Rechnung, wobei eine Tätigkeit im Bereich des § 34c GewO ausgeschlossen ist. Die Verwaltung eigener Vermögensgegenstände.