Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Mediation, Consulting- und Managementdienstleistungen im In- und Ausland sowie der Handel mit Waren verschiedener Art, insbesondere der Handel mit Lebensmitteln einschließlich des Im- und Exports. Ferner hat die Gesellschaft die Beteiligung an anderen Unternehmen im In- und Ausland sowie den Erwerb oder den Betrieb von Gastronomiestätten und Restaurants nach entsprechender Erteilung der erforderlichen Genehmigung gemäß Gaststättengesetz zum Gegenstand.