Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Ständiger Vertreter für die Tätigkeit der Zweigniederlassungmit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten und der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand der Zweigniederlassung: Bewachung des Lebens fremder Personen, Bewachung des Eigentums fremder Personen, Bewachung von Grundstücken und Gebäuden, Bewachung von Kunstgegenständen und Schmuck, Bewachung von Geld- und Werttransporten, Bewachung von Kraftfahrzeugen, Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum, Schutz vor Ladendieben, Bewachung im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken, Einbau von Alarmanlagen (Video und Audio), Einbau von Sicherheits- und Schließanlagen.