Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beratung, Verwaltung und das Betreiben (nach den erteilten Genehmigungen) von Hotel-, Gaststätten-, Ausschank-, hotelähnlichen sowie Beherbergungsunternehmen und die Beteiligung an diesen sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten und Geschäfte.