Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Ausführung von Maurer- und Betonarbeiten, die Übernahme der Tätigkeit eines Generalunternehmers sowie die Vermittlung von Bau- und Planungsleistungen und der Handel mit Baustoffen, Ausrüstungen und Werkzeugen. Die Gesellschaft übt keine Tätigkeiten aus, die der Genehmigung gemäß Ausnahme erlaubnispflichtiger Tätigkeiten wie z. B. § 1 KWG oder 34 c GewO bedürfen.