Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder einzelvertretungsberechtigte Geschäftsführer ist befugt, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Reinigung, Wartung und Montage luft- und heiztechnischer Anlagen, Fertigung individueller Yachtheizungs- und Klimaanlagen, Handel mit technischem Bootszubehör sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte, die Beteiligung an anderen Unternehmen und deren Geschäftsführung.