Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Einzelprokuramit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beteiligung an; die Verwaltung und Geschäftsführung von Unternehmen, die Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte verwalten, die Ausübung damit zusammenhängender Rechtsgeschäfte mit Ausnahme solcher, die unter § 34 c GewO fallen, sowie die technische und wirtschaftliche Beratung in jenen Gebieten.