Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
a) der Im- und Export sowie Groß- und Einzelhandel von Waren, insbesondere Textilien sowie Kunstgegenständen,
b) der Erwerb und die Veräußerung von Grundbesitz und dessen Verwaltung ohne Tätigkeiten im Sinne von § 34 c Gewerbeordnung,
c) die Erbringung von wirtschaftlichen Beratungsleistungen auf dem Grundstückssektor ohne Tätigkeiten im Sinne von § 34 c Gewerbeordnung,
d) die Beteiligung an Unternehmen gleicher und ähnlicher Art,
e) die Erbringung von Trockenbau- und Innenausbauarbeiten