Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Beratung anderer Unternehmen insbesondere auf den Gebieten:
- Strategieberatung,
- Sanierungsberatung,
- IT-Beratung (einschließlich des Ankaufs, Verkaufs und Handels mit Software),
- Entwicklung von Geschäftsideen,
- Erstellung von wissenschaftlichen Gutachten,
- Beratung politischer Institutionen.
Genehmigungspflichtige Tätigkeiten sind ausgenommen.