Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung von Grundstücken, die Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Immobilien und Darlehen, die Verwaltung von Immobilien, die Entwicklung und der An- und Verkauf von bebauten und unbebauten Grundstücken, Wohnungs- und Teileigentumseinheiten, die Beteiligung an Gesellschaften, Verwaltung von Gesellschaften sowie die Übernahme von Geschäftsführungen an Personen- oder Kapitalgesellschaften sowie Unternehmens- und Immobilienberatung sowie sämtliche Tätigkeiten im Sinne des § 34 c GewO.