Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
a) Die Beteiligung und Geschäftsführung an Unternehmen, deren Zweck die Verwaltung von Grundbesitz jeglicher Art ist sowie die Konzeption von Projekten unter Beachtung steuerlicher Präferenzen, ferner die Beteiligung und der Vertrieb von Gesellschaftsanteilen und Kapitaleinlagen im Rahmen steuerlicher Abschreibungmöglichkeiten,
b) der Erwerb gleichartiger oder ähnlicher Unternehmen, die Beteiligung an solchen, deren Vertretung und Geschäftsführung.