Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung von Grundstücken im eigenen Namen und auf Rechnung sowie im fremden Namen und auf fremde Rechnung, die Beratung, Vermittlung und Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung und Erhaltung der anvertrauten Objekte sowie die Erbringung von Hauswarttätigkeiten und sonstigen nicht genehmigspflichtigen Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Verwaltung von Grundstücken.