Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Übernahme der Geschäftsführung für geschlossene Fondsgesellschaften sowie die Übernahme von Geschäftsbesorungsleistungen für solche Fondsgesellschaften.
Die Gesellschaft wird sich zu diesem Zweck als Mitgesellschafterin an den Fondsgesellschaften mit dem für eine Beteiligung erforderlichen Mindestkapital beteiligen. Sie wird dabei ihre Haftung für Verbindlichkeiten der betreuten Fondsgesellschaft ausschließen oder beschränken. Sie ist nicht berechtigt, Bankgeschäfte nach dem Kreditwesengesetz zu betreiben. Sie wird sich nicht an Fondsgesellschaften beteiligen, sofern mit der Beteiligung eine unbeschränkte Haftung für Verbindlichkeiten der Fondsgesellschaft verbunden ist, mit Ausnahme öffentlich rechtlicher Verpflichtungen oder gesetzlicher Haftungen.