Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Der Ankauf und die wirtschaftliche Verwertung von Immobilien sowie Immobiliendienstleistungen wie zum Beispiel Gebäudeaufmaße usw. und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte. Tätigkeiten gemäß § 34 c GewO sind ausgeschlossen.