Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
- Der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Grundstücken in allen Rechts- und Nutzungsformen;
- die Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr oder als Generalübernehmer/-unternehmer im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung - auch unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten;
- die Geschäftsbesorgung aller Art für Immobilienobjekte, insbesondere wirtschaftliche Objektanalyse, Projektentwicklung, Projekt- und Baumanagement sowie die Vergabe von Planungs-, Ingenieur- und Bauleistungen:
- Verkauf von Booten sowie Betrieb von Bootsschulen.