Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Handel mit Internet- und Telekommunikationsdienstleistungen aller Art, insbesondere der mit Anfragen von Interessenten, die Beratung anderer Unternehmen und die Vermittlung von Versicherungen sowie von Kooperationsverträgen und Courtagevereinbarungen mit anderen Unternehmen, soweit diese Vermittlungs- und Beratungstätigkeiten nicht erlaubnispflichtig sind. Ferner: der Handel mit Haushaltsgeräten, insbesondere Mixern und Zubehör sowie dazugehöriger Fachliteratur.