Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Abschließen von Leasingverträgen;
der Handel mit Geräten zur Energiemessung und Energiedatenmessung;
die Beteiligung an Unternehmen mit gleichem oder anderem Geschäftszweck, gleich welcher Rechtsform, auch unter Übernahme der persönlichen Haftung.