Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere eigener Immobilien, die Beteiligung an Kommanditgesellschaften sowie die Übernahme der persönlichen Haftung bei Kommanditgesellschaften. Die Tätigkeit als Grundstücksmakler, insbesondere die Vermittlung des Abschlusses und der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen gemäß § 34 c Abs. 1 Nr. 1a) GewO, sowie die gewerbliche Ausführung von Haus- und Grundstücksverwaltungen.