Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erstellung und der Vertrieb von Finanzinformationen jeglicher Art (z.B. unter anderem aber nicht ausschließlich Branchen- und Unternehmensanalysen) sowie die Erstellung und der Vertrieb von publizistischen Produkten jeglicher Art. Zugleich die Organisation sowie das Angebot und die Durchführung von Schulungsmaßnahmen sowie von Beratungsdienstleistungen und der An- und Verkauf von Gütern jeder Art. Ausgeschlossen sind genehmigungs- und erlaubnispflichtige Geschäfte.