Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Handel, Import und Export mit Waren verschiedener Art, insbesondere von technischen Erzeugnissen und Attraktionstechnik, deren Entwicklung und deren Betrieb, soweit hierfür keine besondere Erlaubnis erforderlich ist, sowie die Organisation von Veranstaltungen und Messen.