Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Durchführung von Seminaren auf dem Gebiet des Steuer- und Wirtschaftsrechts sowie die Erstellung von Fachliteratur auf dem Gebiet des Steuer- und Wirtschaftsrechts. Rechts- und Steuerberatung sind nicht Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft.