Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Projektentwicklung sowie der Erwerb und die Veräußerung, die Bebauung, die Verwaltung, die Anmietung und die Weitervermietung von Grundstücken und sonstigen Immobilien.
Tätigkeiten nach § 34 c Gewerbeordnung werden nicht ausgeübt.