Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Einzelprokuramit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
a) Sachwert- und Finanzmanagement
b) Factoring, Finanzierungsberatung und Immobilienvermittlung
c) Erstellung von Kunst- und Sachwertkonzepten
d) Handel mit Antiquitäten und Edelmetallen
e) die Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume sowie die Vermittlung von Darlehensverträgen gemäß § 34c Gewerbeordnung
f) Ingenieurstechnische Leistungen