Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
1. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Volks- und Berufsbildung, der Erziehung sowie der Jugendhilfe.
2. Die Gesellschaft verfolgt ihren Zweck insbesondere durch:
- das Betreiben von Ersatzschulen, Ergänzungsschulen und Erziehungsberatungsstellen
- den Betrieb von Kindergärten
- die Durchführung von Maßnahmen der beruflichen Bildung (z. B. Teilnahme an der Durchführung transnationaler Berufsbildungsprojekte wie "Erasmus" etc.)
- den Betrieb von Begegnungs- und Lernorten für Kinder. Jugendliche und Erwachsene im Rahmen einer offenen Kinder- und Jugendarbeit (§ 11 SGB VIII), z. B. "Bildungszentrum Plus"