Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Einzelprokuramit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Einzelprokuramit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
a) Die schlüsselfertige Errichtung von Bauwerken durch Subunternehmer,
b) die Koordinierung und Vergabe aller im Zusammenhang mit der schlüsselfertigen Errichtung von Bauwerken stehenden Dienstleistungen und Gewerke,
c) der Verkauf von Eigentumswohnungen,
sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte ohne Geschäfte nach § 34c GewO.