Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Gegenstand
Der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Kapitalbeteiligungen auf eigene Rechnung hauptsächlich an Finanzinstitutionen in Entwicklungs- und Transformationsländern, die ähnlich den deutschen Sparkassen über ein ausgeprägtes Retailbankgeschäft verfügen, ein solches Geschäft aufbauen oder aufzubauen beabsichtigen. Über die Beteiligungen und die daraus resultierende Partizipation in den jeweiligen Entscheidungsgremien der Finanzinstitutionen soll die Gesellschaft Einfluss auf die Geschäftspolitik dieser Institutionen im Sinne einer langfristigen Ertragsorientierung zur Erhaltung der Nachhaltigkeit der betreffenden Institutionen bei gleichzeitiger Wahrung gesamtwirtschaftlicher Ziele ausüben.