Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristenmit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
-Der Erwerb und die Veräußerung sowie die Verwaltung, Vermietung und Verpachtung von Immobilien mit Ausnahme der Geschäfte, die einer Genehmigung nach § 34 c GewO bedürfen
-Der Betrieb von Unternehmen aller Art
-Die Übernahme und das Halten von Beteiligungen an Gesellschaften aller Art
-Die Überwachung der Geschäftsführung und die Übernahme von Verwaltungsarbeiten für Tochtergesellschaften.