Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb von Grundbesitz, die Entwicklung dieses Grundbesitzes sowie dessen Verwaltung und Verwertung, die Verwaltung eigenen Vermögens sowie der Erwerb, Gründung, Halten, Verwalten und Veräußern sowie Entwicklung und Beratung von Gesellschaften und Beteiligungen an Unternehmen jeglicher Art und jeglicher Rechtsform, insbesondere im Medienbereich, u..a. in den Bereichen Betrieb von Kinos, Fernsehsendern und Filmhandel, Beschaffung, Herstellung und Veräußerung von Film- und Fernsehproduktionen, Erwerb und Vergabe von Rechten aller Art.