Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Konzeption, Entwicklung und Herstellung, auch durch Unterbeauftragung, Vertrieb, Verkauf (Groß- und Einzelhandel) von Konsumgütern
Im- und Export der oben genannten Güter
Dienstleistung im Bereich der Beratung von Unternehmen, Marktforschung;
Dienstleistung im Bereich der Planung, Entwicklung und Vermarktung von Marken, Marketing- und Vertriebsmaßnahmen.