Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die sozialgerechte Betreuung von Wohnheimanlagen
der Erwerb von Grundstücken
die Komplettsanierung
die Verwaltung von eigenen und Objekten Dritter
die Vermietung und Verpachtung von Räumlichkeiten.
Innerhalb dieser Grenzen kann die Gesellschaft alle Geschäfte und Maßnahmen durchführen, die zur Erreichung des Gesellschaftszweck erforderlich oder zweckmäßig sind.
Erlaubnispflichtige Tätigkeiten gemäß § 34 c GewO sind auszuschließen.