Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenorndung (§§ 51 ff. AO). Zweck und Gegenstand der Gesellschaft ist die Förderung der Völkerverständigung durch Unterstützung und Förderung internationalen Bildungs- und Kulturaustausches vermittels internationaler Austauschprogramme für Schüler, Studierende, junge Berufstätige, Auszubildende und Weiterbildende, Lehrer, Administratoren und Dozenten, durch Jugendbegegnungen und Jugendaustausch sowie verwandte und unterstützende Maßnahmen wie Informationsservice für Bildungsprogramme im In- und Ausland, Bildungsmessen und -konferenzen sowie Expertisenerstellung im Bildungsbereich.