Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die weltweite Beratung, Vermittlung und Akquisition sowie - nach Erhalt dafür erforderlicher Konzessionen - der Betrieb von Hotel-, Gastronomie- und touristischen Betrieben unter Ausschluss von Tätigkeiten, die nach § 34 c GewO genehmigungspflichtig sind;
die Organisation von Events mit sportlicher sowie kultureller Ausrichtung und die Vermittlung von Sponsoren;
Management von Polo-Anlagen und Polo-Schulen, Vermittlung und Organisation von Polo-Events sowie der Handel mit Polo-Zubehör.