Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb, Veräußerung und Verwaltung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie Erwerb, Veräußerung und Verwaltung von Beteiligungen an anderen Unternehmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Weiterhin ist Gegenstand des Unternehmens die Erbringung von Dienstleistungen für Hauseigentümer im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung von Immobilien, insbesondere Hausmeisterdienste sowie Vergabe und Überwachung von Instandhaltungs-, Reinigungs-, Gartenpflege- und Wartungsarbeiten, ferner die Vertretung von Hauseigentümern und Hausverwaltungen gegenüber Vertragspartnern vor Ort. Tätigkeiten, die nach § 34 c GewO genehmigungspflichtig sind, gehören nicht zum Gegenstand des Unternehmens.