Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Anmieten/Pachten und Betreiben von Coffee-Shops nach der hierfür erteilten Erlaubnis und den damit im Zusammenhang stehenden Geschäften einschließlich Vertrieb sowie der Bistro-Betrieb, nach der hierfür erteilten Erlaubnis.
Das Betreiben von Einzel- und Großhandel, Kommissions- und Provisionsgeschäften im Zusammenhang mit dem Café-Betrieb, wie z.B. Kaffeeautomaten, Kaffee u.a. sowie von Veranstaltungsmanagement.