Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Die Errichtung und der Betrieb von Anlagen zur Nutzung regenerativer Energien, insbesondere Photovoltaikanlagen; des Weiteren die Verwaltung eigenen Vermögens, die Beteiligung an Unternehmen jeglicher Rechtsform im In- und Ausland, einschließlich der Beteiligung als persönlich haftender Gesellschafter an einer GmbH & Co. KG, deren Verwaltung und Verwertung sowie die Unternehmensberatung und Projektentwicklung im Bereich der erneuerbaren Energien.