Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermittlung von Versicherungen, Bausparverträgen, Immobilien, Baufinanzierungen und Vermittlung von Verträgen über den Erwerb von Anteilscheinen von Kapitalanlagegesellschaften und ausländischen Investmentanteilen gemäß § 34 c GewO, § 34 d (Versicherungsvermittlung) § 34 f (Investmentfonds-Vermittlung und §34 i (Immobiliardarlehensvermittlung).